Alle Gewinnspiele
U2 Quiz
Ablauf: 05.09.2025
Gewinn: Bargeld 50€
(Bargeld im Wert von 50 Euro)
Die irische Rockband engagiert sich neben der Bühne auch politisch. Immer wieder nehmen sie politische Themen in ihre Songtexte auf. Bono, der charismatische Leadsänger, traf sich mit verschiedenen Staats- und Wirtschaftsführern, um seine Anliegen für die AIDS-Hilfe sowie den Schuldenerlass für arme Länder darzulegen.
An welchem Musikgrossanlass 2005 zu Gunsten der Ärmsten der Welt maßgeblich als Organisator mitbeteiligt?
Elvis Star-Quiz'
Ablauf: 09.09.2025
Gewinn: Bargeld 100€
(Bargeld im Wert von 100 Euro)
Der unbestrittene King of Rock ist und bleibt Elvis. Der Sänger, der in den 50er Jahren reihenweise Frauenherzen zum Kochen machte den Rock'n'Roll weltweit bekannt. Parallel zu seiner Musikkarriere drehte er unzählige Filme.
Wie heißt Elvis' Tochter, die später für kurze Zeit Michael Jackson's Ehefrau war?
Künstlergewinnspiel: 'Jimi Hendrix'
Ablauf: 19.09.2025
Gewinn: Bargeld 100€
(Bargeld im Wert von 100 Euro)
Am 18. Juni 1967 trat Hendrix mit seiner Band auf dem Monterrey Pop Festival auf, wodurch seine Popularität sehr gesteigert wurde. Bekannt wurde der Auftritt auch dadurch, dass Hendrix am Ende nach dem neunten Song Wild Thing seine Gitarre verbrannte. Er selbst äußerte sich dazu: 'Als ich meine Gitarre verbrannte, war das wie ein Opfer. Man opfert die Dinge, die man liebt. Ich liebe meine Gitarre.'
Welcher heute bekannte Musiker war in jungen Jahren Gitarrenroadie von Jimi Hendrix?
Jim Morrison Musik-Quiz
Ablauf: 21.09.2025
Gewinn: Bargeld 50€
(Bargeld im Wert von 50 Euro)
James Douglas 'Jim' Morrison war ein US-amerikanischer Sänger, Songwriter und Lyriker. Er war der Frontmann der Rockgruppe The Doors, deren Songtexte überwiegend von ihm stammen.###CRLF######CRLF###Jim Morrison gilt als Rockmusiker, der die Fantasien, Visionen, Ängste und die Selbstdestruktivität der Generation der späten sechziger Jahre artikulierte und exemplarisch auslebte. Er zählt zu den charismatischsten Persönlichkeiten der Rockmusik dieser Zeit. Gemeinsam mit den Doors erweiterte er das Repertoire der Rockmusik um mehrschichtige Konzeptstücke und Formen des Rocktheaters. Morrison, von dem zu Lebzeiten drei Gedichtbände veröffentlicht wurden, nutzte die Doors-Konzerte regelmäßig für spontane Rezitationen poetischer Texte. Er produzierte einen Dokumentarfilm über die Doors sowie einen experimentellen Spielfilm.
Welches Model tanzte am Grab des Sängers Jim Morrison?
Musikrätsel 'Woodstock'
Ablauf: 23.09.2025
Gewinn: Bargeld 50€
(Bargeld im Wert von 50 Euro)
Das legendäre Woodstock-Festival fand vor genau 40 Jahren statt. Geplant für 60'000 Besucher pilgerten rund 1 Millionen Menschen zum Festivalgelände bei New York. Musiklegenden wie Jimmy Hendrix, Janis Joplin, Joan Baez, The Who und viele andere lösten sich auf der Bühne ab. Viele von Ihnen sind in der Zwischenzeit verstorben, andere füllen nach wie vor die großen Stadien dieser Welt.
Wie heißt der Musiker, der 1969 mit 'With a little Help from my friends' sein erstes Album veröffentlichte?
Teilnahmebedingungen
Dieser Wettbewerb wird betrieben und veranstaltet von der Blacktronic AG, Am Kanal 26 in CH-6035 Perlen. Als Grundlage für alle Inhalte dieser Website gilt die deutsche Version.
1. Teilnahmeberechtigte
1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet, von einem in der Schweiz. Deutschland oder Österreich gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland oder Österreich haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte der Blacktronic AG und der Partner und Sponsoren und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind
1.2. Eine Teilnahme ist nur unter Angabe des echten Namens zulässig.
2. Teilnahme
2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es können lediglich Nutzungskosten von Drittanbietern, z.B. Internetprovider, entstehen.
2.2. Prinzipiell erfolgt die Teilnahme durch Lösen einer Quizfrage. Neben der Wahl des Lösungswortes müssen im Regelfall mindestens Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und Geburtstag angeben werden. Teilnahmen mit offensichtlich falschen oder fehlenden Angaben nehmen nicht am Gewinnspiel teil.
2.3. Pro Person und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme gültig; Mehrfachteilnahmen werden gelöscht.
2.4. Die Teilnahme per Internet erfolgt durch entsprechende Online-Registrierung auf https://rock-challenge.com. Für die Registrierung sind in der Regel die Angaben wie unter 2.2 beschrieben einzugeben.
2.5. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Einsendeschluss per Internet möglich.
2.6. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an Blacktronic AG und ihre Partner und Sponsoren oder an andere, mit dem Gewinnspiel befasste Unternehmen ab. Sollte im Zusammenhang mit der Teilnahme eine Umfrage vorgenommen werden, ist die Stimmabgabe ohne Einfluss auf die Teilnahme.
Zusätzlich kann der Teilnehmer seine Teilnahme im Double-Opt-In-Verfahren bestätigen. Hierzu wird dem Teilnehmer nach der Übermittlung seiner Daten an Blacktronic AG eine E-Mail zugesandt. Den in dieser E-Mail befindlichen Link muss der Teilnehmer zur Bestätigung seiner Teilnahme anklicken, um seine Registrierung zu finalisieren.
3. Werbeeinverständnis
3.1. Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten zu Werbezwecken schriftlich oder telefonisch von der Blacktronic AG und deren Partner und Sponsoren genutzt werden und dass eine Weitergabe seiner Daten an die Partner und Sponsoren zur Ermöglichung von Werbeaktionen erfolgt. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit per Post oder per E-Mail an info@blacktronic.ch unter Angabe von Vorname, Name, Adresse und Email-Adresse widerrufen. Der Widerruf gilt auch für die Partner und Sponsoren. Nach einem Widerruf werden die Daten unverzüglich gesperrt.
4. Gewinnermittlung
4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die auf der Website dargestellten Preise innerhalb von spätestens fünf Wochen nach Teilnahmeschluss ausgelost.
5. Benachrichtigung der Gewinner/Übersendung des Gewinns
5.1. Die Gewinner werden auf postalischem Wege spätestens vier Monate nach der Verlosung benachrichtigt. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder Telefon ist ebenfalls möglich.
5.2. Der Gewinn ist von dem ermittelten Gewinner bei der Blacktronic AG, Am Kanal 26, CH-6035 Perlen abzuholen, wenn in der Gewinnbenachrichtigung nichts anderes steht.
5.3. Bargeldgewinne werden per Überweisung ausgezahlt. Die Gewinner werden von der Blacktronic AG schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner geben ihre Bankverbindung an Blacktronic AG bekannt; anschliessend wird der Gewinn auf das Konto des Gewinners überwiesen. Die Bankverbindung dient ausschliesslich zur Überweisung von Gewinnen.
6. Wegfall des Gewinnanspruchs
6.1. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung per Post, z.B. weil der Brief nicht beim Gewinner unter der angegebenen Adresse zustellbar ist, und/oder sollten auch Gewinnbenachrichtigungen per E-Mail oder per Telefon erfolglos bleiben, verfällt der Gewinnanspruch. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder per Telefon gilt als erfolglos, wenn der Gewinner über die registrierte E-Mail-Adresse/Telefonnummer nicht erreichbar ist (z.B. E-Mail kommt zurück, Telefonnummer ist nicht vergeben, registrierter Gewinner ist an Telefonanschluss nicht bekannt) oder wenn mindestens zwei Aufforderungen per Mail oder über einen Anrufbeantworter, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung des Gewinns zu hinterlassen, ohne Reaktion bleiben.
6.2. Nach unter Punkt 6.1. nicht erfolgreicher Gewinnbenachrichtigung verfällt der Gewinn.
7. Übertragbarkeit und Steuern
7.1. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Gewinner ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.
8. Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung
8.1. Blacktronic AG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Blacktronic AG-Seiten manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel oder die Abwicklung des Gewinnspiels zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitern/Software von Blacktronic AG, Partner und Sponsoren oder anderer Teilnehmer.
8.2. Ferner kann die Blacktronic AG auch Teilnehmer nach freiem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln droht.
9. Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten
9.1. Blacktronic AG, Partner und Sponsoren behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung mit sachlichem Grund abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen haben Blacktronic AG, Partner und Sponsoren zudem das Recht, das Gewinnspiel nach freiem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz
10.1. Entnehmen Sie dazu den gesonderten Datenschutzhinweis auf der Webseite.
11. Verlinkung
11.1. Blacktronic AG hat durch die Ausbringung von Links auf die Internetseiten von Partner, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Seiten und hat diese Inhalte in keiner Form zu verantworten. Umgekehrt haben Partner und Sponsoren keinen Einfluss auf den Ablauf des Gewinnspiels und auf die Ausgestaltung der Internetseiten von Blacktronic AG.
12. Anwendbares Recht
12.1. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Schweizer Eidgenossenschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.